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Kanalisation: Antrag auf Zugang zu Dokumenten

In Bezug auf die am 14. Januar 2016 auf der offiziellen Website der Community veröffentlichten Nachrichten, dass:

 

  • „Die Gesellschaft“ IMPRE GAL Srl hat den Auftrag für die ordentliche und außerordentliche Wartung der Kläranlage gewonnen“;

  • der "Arbeitsübergabebericht" wurde unterzeichnet und an die Gemeinde Trinità d'Agultu als förmlicher Akt der physischen Übergabe der Baustelle gesendet;

  • der Beginn der Arbeiten sollte bereits am 20. Januar dieses Jahres erfolgen;

  • "Die Zahlungsaufforderung für die restlichen vier Raten wird nach dem Fortschritt der Arbeiten gestaffelt" ...

 

27. Januar uns  Wir hatten einen Brief veröffentlicht,  an den Vorsitzenden des Verwaltungsrats gerichtet, um „die Anzahl der eingeladenen Unternehmen zu erfahren; die Zahl der Unternehmen, die sich an der Ausschreibung beteiligt haben, indem sie der Aufforderung gefolgt sind; was waren die Voraussetzungen für die Teilnahme und was waren die Zuweisungskriterien an die Firma IMPRE GAL Srl".

Wie es seine Gewohnheit ist, geruhte sich der Vorstandsvorsitzende nicht zu einer Antwort. Der Umstand ist schwerwiegend, nicht nur, weil er gegen die Regeln der guten Sitten verstößt, sondern vor allem wegen der Arroganz und Verantwortungslosigkeit, mit der er seine Rolle ausübt, da er die besondere Verpflichtung hat, den Teilnehmern Rechenschaft abzulegen und zu erklären, auf welche Weise er betreibt und verwendet die ihm anvertrauten finanziellen Mittel durch die Zahlung von Eigentumswohnungsgebühren. Diese Verpflichtung besteht umso mehr, wenn der Vorsitzende des VR sich in der Lage befindet, den Vorsitz eines Gremiums zu führen, das nicht mehr über die Mindestanzahl von Mitgliedern verfügt, um in vollem Umfang tätig zu werden, und vor allem, wenn wir dies berücksichtigen  die Gemeinschaft ist weder berechtigt, die Arbeiten auszuführen noch mit deren Leitung betraut zu werden.

 

Da wir das Schweigen des Präsidenten, ein typischer Ausdruck einer verzerrten und arroganten Vorstellung von seinem Amt, nicht länger ertragen können, haben wir der Gemeinschaft einen förmlichen Antrag auf Zugang zu den Dokumenten gestellt, von denen wir es für angebracht halten, im Folgenden ausführliche Auszüge zu veröffentlichen.

 

Bei der  Gemeinschaft des Costa Paradiso-Territoriums

Standort Costa Paradiso snc

07038 Trinità d'Agultu und Vignola (OT)

Über <pec comunitacostaparadiso@pec.it>

 

Zum  Gemeinde Trinità D'Agultu und Vignola

Via Sassari, 27

07038 Trinità d'Agultu und Vignola (OT)

Über <pecprotocollo.trinitadagultu@legalmail.it>

 

Bei der  Außerordentliche Verwaltung der ehemaligen Provinz Olbia Tempio

Via A. Nanni, 17/19

07026 Olbia (OT)

Über pec <protocol@pec.provincia.olbia-tempio.it>

 

 

 

Objekt:  Ausschreibungsvertrag für die Durchführung von ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten der Kläranlage der Gemeinschaft Costa Paradiso - Antrag auf Zugang zu Dokumenten.

 

Der unterzeichnende Dr. Ferdinando Mulas, als gesetzlicher Vertreter  pro tempore  der Vereinigung zum Schutz des Territoriums der Costa Paradiso-Trinità d'Agultu - ATCP (CF 91010170909) mit Sitz in Rom

 

vorausgesetzt

- dass ATCP 1991 gegründet wurde, um die Rechte der Eigentümer von Costa Paradiso zu schützen und das Territorium, den Naturschutz und die Verringerung der Umweltverschmutzung zu schützen;

- dass die ATCP in Verfolgung dieser Ziele in Bezug auf das Abwassersystem und andere primäre Urbanisierungsarbeiten des touristischen Wohngebiets "Costa Paradiso" eine Reihe von Maßnahmen gegen verschiedene betroffene Verwaltungen und gegen die Gemeinschaft der Costa Paradiso-Territorium, das immer die Repräsentativität der beteiligten Eigentümer in Frage stellt und vor Gericht feststellt, dass die Verwaltung einer Infrastruktur von öffentlichem Interesse nicht direkt Privatpersonen (der Gemeinschaft Costa Paradiso) mit einer bloßen konventionellen Handlung anvertraut werden kann, und unterstreicht die Bedeutung der allgemeinen Grundsätze, auch europäischer Art, für die Verwaltungstätigkeit, die die Einhaltung der Ausschreibungskriterien erfordert;

- dass beim regionalen Verwaltungsgericht für Sardinien insbesondere mehrere Maßnahmen angefochten wurden, nämlich:

 

  1.  mit Beschwerde RG 1039/2012, eingereicht am 19. Dezember 2012, beantragte die ATCP die Löschung  der Bestimmung 12. September 2012, Prot. n. 8593, eingegangen am 17. September 2012, mit dem die Gemeinde Trinità d'Agultu e Vignola den Antrag der Antragsteller auf Erwerb und Verwaltung der Urbanisierungsarbeiten des Unterteilungsplans Costa Paradiso durch die Gemeinde abgelehnt hat  und damit verbundene, vorausgesetzte und Folgehandlungen sowie zur Feststellung  die Verpflichtung / Pflicht der Gemeinde  von  Trinità d'Agultu und Vignola übernehmen die Geschäftsführung der  primäre Urbanisierungsarbeiten durchgeführt und schließlich zu verurteilen,  gemäß Art. 34 cpa, die Gemeinde  von  Trinità d'Agultu e Vignola zur Erfüllung der damit verbundenen Verpflichtungen  und insbesondere auf die Verwaltung, Prüfung und gegebenenfalls den Ausbau und die Verstärkung des Kanalisationssystems sowie auf alle in den Artikeln genannten primären Urbanisierungsarbeiten 3 und 4, Unterteilungsvertrag vom 1. August 1975 zwischen der Gemeinde und der Costa Paradiso Società Coop. ein rl;

 

2.  mit nachträglicher zusätzlicher Begründung eingereicht am 24.01.2013,  die ATCP beantragte ... die Aufhebung der Feststellung 25. Oktober 2012, n. 762 der Provinz Olbia Tempio, betreffend „Vorläufige Genehmigung für die Gemeinde Costa Paradiso für die Einleitung von kommunalem Abwasser aus der Kläranlage der Gemeinde Costa Paradiso“…;

 

3.  mit anschließender zusätzlicher Begründung, eingereicht am 19. Januar 2015, hat die ATCP ... den Beschluss des Regionalrats der Autonomen Region Sardinien vom 12. September 2014, Nr. 35/9, veröffentlicht in BURAS, 6. November 2014, Anm. 53, betreffend das „Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß Gesetzesdekret Nr. 152/2006 und nachfolgenden Änderungen, und des GR-Beschlusses Nr. 53. 34/33 vom 7.8.2012, für das Projekt "Erweiterung und außerordentliche Instandhaltung der Kläranlagen und des bestehenden Kanalnetzes", in der Gemeinde Trinità D'Agultu (OT). Antragsteller: Gemeinschaft des Territoriums von Costa Paradiso ”,… und die Bereitstellung der Gemeinde Trinità d'Agultu und Vignola - Stadtplanungsgebiet Privates Gebäude SUAP Demanio 5. November 2014, prot. n. 10653, mit dem die Gemeinschaft des Territoriums Costa Paradiso aufgefordert wurde, „die Ausführungsurkunden des genehmigten Projekts unverzüglich zu aktivieren und dieser Stelle auf jeden Fall innerhalb derselben Frist geeignete Unterlagen über die Existenz der Wirtschaftsfonds vorzulegen;

 

4.  mit anschließender zusätzlicher Begründung, eingereicht am 21. April 2015, hat die ATCP ... den Beschluss des Gemeinderats der Gemeinde Trinità D'Agultu e Vignola vom 21. Januar 2015, Nr. 5, betreffend den Teilungsplan Costa Paradiso - Weisungen an den städtebaulichen Gebietsleiter für die Erstellung des Arbeits- und Betriebsplans für die Ausführung der Erweiterung und außerordentlichen Wartung der Kläranlagen und des bestehenden Kanalnetzes…;

 

5.  mit anschließender zusätzlicher Begründung am 11. März 2016 beantragte die ATCP ... die Aufhebung der Feststellung vom 22. Dezember 2015, n. 580 der Außerordentlichen Verwaltung der ehemaligen Provinz Olbia Tempio, betreffend "Vorläufige Genehmigung für die Gemeinde Costa Paradiso für die Einleitung von kommunalem Abwasser aus der Kläranlage der Gemeinde Costa Paradiso (PTA Kanalisationsschema Nr. 68 ) "; beantragte die Aufhebung ... aller nicht bekannten und vermutlich von der Gemeinschaft des Territoriums von Costa Paradiso angenommenen Handlungen und Maßnahmen, mit denen der Vertrag über die Ausführung der ordentlichen und außerordentlichen Wartung des Abwassersystems an Dritte übertragen wurde , sowie die Unwirksamkeitserklärung des Vertrages im Sinne der vorstehend genannten vorläufigen Vollmacht,

 

erkannt

- dass aus der angefochtenen Urkunde mit den zuletzt hinzugefügten Gründen (Beschluss vom 22. Dezember 2015, Nr. 580 der Außerordentlichen Verwaltung der ehemaligen Provinz Olbia Tempio) hervorgeht, dass die Gemeinschaft selbst einen "Ausführungsvertrag" vereinbart hätte des Werkes ordentliche und außerordentliche Instandhaltung der Kläranlage",

- dass dem Staat nicht bekannt ist, wie der „Auftrag“ vergeben wurde, und dass davon ausgegangen wird, dass die Regeln des öffentlichen Auftragswesens nicht eingehalten wurden, da auch nach Recherchen im Internet nicht bekannt ist, dass keine Ausschreibung oder Vergabe erfolgt Hinweis wurde veröffentlicht,

 

betrachtet

- das unbestrittene Interesse der FVL an der Kenntnis der nachfolgend aufgeführten Urkunden und Dokumente, da diese in direktem Zusammenhang mit den Ereignissen des betreffenden Kanalisationssystems stehen und in Bezug auf diese die Feststellung der Rechtswidrigkeit in der Berufung und in den zusätzlichen Gründen aufgeworfen hat bezeichnet auf,

alles gesagt,

 

gemäß Art. 22 und folgende, L 241/1990,

 

du fragst

um darauf zugreifen zu können, auch durch Einsehen und Extrahieren einer Kopie:

- auf alle Unterlagen und Urkunden im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Erteilung der vorläufigen Vollmacht nach Beschluss Nr. 580 der Außerordentlichen Verwaltung der ehemaligen Provinz Olbia Tempio;

 

- auf alle Unterlagen und Urkunden im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren für den Ausschreibungsauftrag für die Durchführung der ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten der Kläranlage, auf die in der vorgenannten Feststellung Bezug genommen wird;

 

- den Ausschreibungsvertrag für die Ausführung der ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten der Kläranlage der Gemeinde Costa Paradiso.

 

Nach Art. 25, Absatz 2, L 241/1990, informieren wir Sie, dass das diesem Antrag zugrunde liegende Interesse darin besteht, die Gründe der ATCP sowohl in administrativen als auch in gerichtlichen Angelegenheiten zu schützen.

Zum Zwecke der Mitteilungen nach Art. 7, Präsidialdekret 184/2006 sind die folgenden Adressen angegeben:

  pec: massimo.occhiena@pec.occhiena.it Fax-Nr. 011 19837191

 

Eine Kopie des Ausweises ist beigefügt.

Dein.

 

Mit Unterstützung von Prof. Avv. Massimo Occhiena

  Ferdinando Mulas - Präsident von ATCP

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